Vogelschutz

Ab 1. März bis 30. September greift der gesetzliche Vogelschutz!
Um Nist und Brutplätze nicht zu gefährden sollten Sie größere Arbeiten an Hecken, und Bäumen wenn möglich davor erledigen oder nach der Vogelschutzzeit ausführen.
Bei Fällungen und starken Eingriffen in den Habitus eines Baumes greifen hier die Baumschutzsatzungen der Gemeinde sowie das Bundesnaturschutzgesetz. Wir beraten Sie gerne und finden den optimalen Zeitpunkt für Ihre anstehenden Arbeiten.